Kontakt

„Schon gewusst?“ – Tipps zur Kennzeichnung von Auftragnehmenden im selbständigen Dienstvertrag

Selbständige und Firmen, die selbständige Leistungen für Unternehmen erbringen, erbringen ihre Leistungen grundsätzlich weisungsfrei und werden nicht in die Arbeitsorganisation der Auftraggebenden integriert.

Dennoch kann es vorkommen, dass ein projektbezogener Austausch mit dem Auftraggebenden notwendig ist. Hierfür gibt es Möglichkeiten, die dabei unterstützen, den selbständigen Status transparent zu halten. 

In unserer Rubrik „Schon gewusst?“ stellen wir ausgewählte Best Practices vor, die bei einer Kennzeichnung helfen können.

Umgang mit Kommunikations- und Kollaborations-Tools

Manchmal ist es in Projekten notwendig, sich mit anderen Projektbeteiligten via Kommunikations- und Kollaborationstools abzustimmen.

Sollte während Ihres Einsatzes projektbedingt eine Kommunikation oder ein Austausch von Inhalten über Kommunikations- und Kollaborations-Tools (wie MS Teams, WebEx, Skype, Zoom etc.) erforderlich sein, ist es wichtig darauf zu achten, dass bei der Nutzung stets deutlich bleibt,

  • dass Sie als Externe oder Externer nicht schon alleine aufgrund der Nutzung dieser Tools arbeitsteilig mit Arbeitnehmenden des Kunden zusammenwirken und
  • dass Sie als externe Person im Dienstvertrag auch in dieser Umgebung klar erkennbar bleiben.

Frau im Vordergrund hat ein digitales Meeting mit Kollegen im Home-Office
Frau im Vordergrund hat ein digitales Meeting mit Kollegen im Home-Office
Frau im Vordergrund hat ein digitales Meeting mit Kollegen im Home-Office

Um letzteres zu unterstützen, nutzen viele Business Partnerinnen und Business Partner hierfür z. B. bei der Namensnennung in solchen Tools Ergänzungen wie „extern“ oder ihren eigenen Firmennamen. Oftmals machen zahlreiche unserer Kundenunternehmen bei der Nutzung von Videokonferenzfunktionen zwar keine Vorgaben bzgl. der Hintergrundgestaltung. Sie verbieten aber dennoch häufig die Nutzung von kundeninternen Hintergrundmotiven für Externe. Empfehlenswert ist es, sollte diese Möglichkeit bestehen, die Hintergrundgestaltung als Differenzierungsmerkmal zu nutzen. Business Partnerinnen und Business Partner sollten daher möglichst ihren eigenen Unternehmenshintergrund wählen.

Sollten die Kommunikations- und Kollaborations-Tools auch die gemeinsame Nutzung von Daten und Dokumenten zwischen Externen und internen Mitarbeitenden vorsehen, beschränken einige unserer Kundenunternehmen anhand von Rechtestrukturen, soweit dies technisch praktikabel ist, oftmals den Zugriff auf ausschließlich projektbezogene Inhalte, die zur Auftragsausführung für den Business Partnerinnen und Business Partner relevant sind. Ggf. werden durch das Kundenunternehmen entsprechende Vorgaben auch in den IT- und/oder Datenschutz-bezogenen Unternehmensrichtlinien hinterlegt, um die Einhaltung zu unterstützen.

Haben Sie Rückfragen oder Anregungen?

Sollten Sie Fragen und Anregungen zum Newsletter oder rund um das Thema Compliant Sourcing® haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns!

MATTHIAS KOSSIN, B.SC.

Senior Abteilungsleiter Compliant Sourcing®
  • Region: deutschlandweit

  • Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns direkt!
MATTHIAS KOSSIN, B.SC.
MATTHIAS KOSSIN, B.SC.