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„Schon gewusst?“
Tipps zur Kennzeichnung von Auftragnehmenden im selbständigen Dienstvertrag

Selbständige und Firmen, die selbständige Leistungen für Unternehmen erbringen, erbringen ihre Leistungen grundsätzlich weisungsfrei und werden nicht in die Arbeitsorganisation der Auftraggebenden integriert.

Dennoch kann es vorkommen, dass ein projektbezogener fachlicher Austausch mit dem Auftraggebenden notwendig ist. Hierfür gibt es Möglichkeiten, die dabei unterstützen, den selbständigen Status transparent zu halten. 

In diesem und den folgenden Newslettern stellen wir ausgewählte Best Practices vor, die bei einer Kennzeichnung helfen können.

Gründung einer GmbH - Schutz vor Schein­selbst­ständigkeit?

Eine Frage, die sich viele unserer Business Partner oftmals stellen: Trete ich am Markt als Freelancerin oder Freelancer (Solo-Selbständige oder Solo-Selbständiger) auf oder ist es aus Scheinselbständigkeitsaspekten sinnvoll, eine GmbH zu gründen?

Wichtig: In diesem Artikel wird nur auf Scheinselbständigkeitsaspekte eingegangen und nicht auf mögliche steuerliche Vorteile, die die Gründung einer GmbH unter Umständen mit sich bringen kann.

Vorweggenommen, die Gründung einer GmbH ist in jedem Falle ein gutes Instrument dafür, wenn es darum geht, einen unternehmerischen Auftritt am Markt aufzuzeigen.

Junger Mann sitzt am Schreibtisch
Junger Mann sitzt am Schreibtisch
Junger Mann sitzt am Schreibtisch

Durch die Gründung einer GmbH wird auch nach außen deutlich, dass sich die Freelancerin oder der Freelancer für die Gründung eines eigenen Unternehmens entschlossen hat und sich so als Unternehmerin oder Unternehmer sieht, die oder der bereit ist, ein wirtschaftliches Risiko einzugehen. Allerdings, und dies ist entscheidend festzuhalten, kann ein unternehmerischer Auftritt am Markt auch als Freelancerin oder Freelancer gut ausgestaltet werden. Ein unternehmerischer Auftritt am Markt wird nämlich nicht nur durch die gewählte Rechtsform nach außen sichtbar, sondern auch noch durch eine Vielzahl anderer Faktoren, die Selbständige ebenso erfüllen können. Exemplarisch hierfür seien z. B. eine eigene Homepage, Visitenkarten oder der Auftritt in den sozialen Medien als Freelancerin oder Freelancer genannt. Eine GmbH zu gründen ist daher aus dem Aspekt der Kennzeichnung und Sichtbarkeit am Markt nicht zwingend. 

Fälschlicherweise wird die Gründung einer GmbH jedoch oftmals als Allheilmittel bzgl. des Risikos einer Scheinselbständigkeit angepriesen. Hier heißt es Vorsicht walten zu lassen! Richtig ist, dass eine GmbH an sich nicht als scheinselbständig eingestuft werden kann. Jedoch wird bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung nicht per se auf die Rechtsform des Auftragnehmenden geachtet, sondern auf die Indizien, ob eine weisungsfreie und nicht integrierte Tätigkeit erbracht wird. Demzufolge ändert die Gründung einer GmbH rechtlich nichts an der Tatsache, ob eine Tätigkeit und damit die Tätigkeit der ausführenden Person als scheinselbständig eingestuft wird.

Letztlich entscheidend bleiben auf die Frage nach Scheinselbständigkeit stets die beiden wesentlichen Aspekte, nämlich weisungsfreies und nicht integriertes Leisten als auftragnehmende Person. Die Gründung einer GmbH ist daher wie oben dargestellt ein gutes Mittel um nach außen langfristig als Unternehmerin oder Unternehmer am Markt wahrgenommen zu werden, denn es gibt in der Tat Auftraggeber, die darauf achten, die Verträge mit juristischen Personen zu schließen.

Abschließend lässt sich daher festhalten, dass sich die Gründung einer GmbH durchaus positiv auf die Kennzeichnung als Unternehmerin oder Unternehmer am Markt auswirken kann – auch wenn ein Marktauftritt als Freelancerin oder Freelancer stets genauso möglich ist.

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MATTHIAS KOSSIN, B.SC.

Senior Abteilungsleiter Compliant Sourcing®
  • Region: deutschlandweit

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MATTHIAS KOSSIN, B.SC.
MATTHIAS KOSSIN, B.SC.