Einmal Experten-
status, immer Expertenstatus
Sie stehen kurz vor dem Ruhestand oder sind bereits in Rente? Dann gratulieren wir zur neu gewonnenen Freiheit – wenn Sie wollen auch weiterhin im Arbeitsleben.
Der Rentenbeginn: NIcht immer das Ende des Beruflebens
Weichenstellung und Planung
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Arbeitsleben weiterhin zu gestalten. Ganz egal, ob Sie kurz- oder mittelfristig tätig sein wollen, oder lieber in Vollzeit, Teilzeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
Sie möchten beruflich aktiv bleiben und suchen Unterstützung?
Der Rentenbeginn: NIcht immer das Ende des Beruflebens
Weichenstellung und Planung
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihr Arbeitsleben weiterhin zu gestalten. Ganz egal, ob Sie kurz- oder mittelfristig tätig sein wollen, oder lieber in Vollzeit, Teilzeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
Nutzen Sie Ihre Erfahrung, um an Ihre bisherige Laufbahn anzuknüpfen. Oder entwickeln Sie sich – dank Ihrer neu gewonnenen Freiheit – in Ihrem Bereich weiter. Eine berufliche Zukunft, die sich lohnt und in der Sie einen wertvollen Beitrag leisten können: Dieser Wunsch ist einfacher zu verwirklichen, als Sie vielleicht glauben.
Sie möchten beruflich aktiv bleiben und suchen Unterstützung?
Zukunft mit Möglichkeiten
Weiterarbeiten ja - aber wie funktioniert es konkret?
Weiterarbeiten im gewohnten Umfeld
Neustart mit einer sinnhaften Tätigkeit
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Das Fachglossar für Experts+
Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.
Seit dem 01.01.2023 können Altersrenten in voller Höhe bezogen werden. Dies ist unabhängig von dem Hinzuverdienst.
Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.
Seit dem 01.01.2023 können Altersrenten in voller Höhe bezogen werden. Dies ist unabhängig von dem Hinzuverdienst.