Hays Compliant Sourcing®
Eine eingetragene Marke der Hays AG:

Interview mit Gordon Liebers

Gordon Liebers ist seit 2012 bei der Hays AG und aktuell in der Rolle als Senior Teamleiter Compliant Sourcing tätig.
Die Abteilung Compliant Sourcing berät und unterstützt als neutrale Beratungseinheit Kunden und Business Partner sowie den internen Vertrieb in der rechts- und regelkonformen Ausgestaltung flexibler Arbeitsformen in Arbeitnehmerüberlassung, Dienstverträgen und Werkverträgen.

Herr Liebers, Sie haben vor einiger Zeit die Markeneintragung Compliant Sourcing® bei Hays begleitet und mit Erfolg etabliert. Die Marke wurde 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Warum hat sich Hays die Marke Compliant Sourcing® schützen lassen?

In den letzten Jahren wurde immer wieder intensiv diskutiert, was zu beachten ist, um Fremdpersonal rechts- und regelkonform einzusetzen – sowohl auf Seiten der Kundenunternehmen wie auch der Selbständigen. Denn leider sind die Einsatzvoraussetzungen rechtlich komplex und in Teilen aus der Gesetzgebungsperspektive auch weich definiert. Dies gilt insbesondere für die Vertragsarten des selbständigen Dienst- und Werkvertrags mit ihren spezifischen Aspekten rund um Punkte wie der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung bzw. „Scheinselbständigkeit“. Um hierauf Antworten zu geben, haben wir eine eigenständige, neutrale Beratungseinheit, Hays Compliant Sourcing® gegründet.

Wir haben in den letzten Jahren diverse Produkte, Tools, Prozesse und Konzepte auf den Markt gebracht und diese im eigenen Unternehmen sowie auch bei Kundenunternehmen implementiert und weiterentwickelt. Der Fokus liegt hierbei stets darauf, unsere Kundenunternehmen als auch unsere selbständigen Expertinnen und Experten bei einer erfolgreichen und regelkonformen Projektausgestaltung zu unterstützen, um den steigenden gesetzlichen Anforderungen nicht nur rechtlich und risikobezogen zu genügen, sondern auch eine angemessene Praktikabilität zu geben. Da war es ein konsequenter Schritt, sich diese Marke, die bei unseren Kundenunternehmen und Selbständigen als griffig empfunden wurde, auch schützen zu lassen. Die Entwicklung des Themas hat uns recht gegeben.

Wie hat sich das Thema in den letzten Jahren am Markt entwickelt?

Der „Markt“ (also die Kunden- und Dienstleistungsunternehmen sowie auch unsere selbständigen Expertinnen und Experten) haben sich zunehmend intensiver mit dem Thema Rechts- und Regelkonformität im Dienstvertrag/Werkvertrag beschäftigt. Es kam zu einer starken Professionalisierung am Markt. Man muss auch klar sagen, dass das Thema hochgradig komplex ist und grundsätzlich fast alle Auftragnehmenden in Deutschland betrifft. Auch medial und durch verschiedene politische Diskussionen hat das Thema immer wieder an Fahrt aufgenommen und wurde teils sehr kontrovers diskutiert. Daher ist es aus unserer Sicht als großes Personal- und Projektdienstleistungsunternehmen eine zentrale Aufgabe, sich diesem Thema anzunehmen, es zu treiben und praktikable Prozesse und Maßnahmen zu schaffen, die der Compliance gerecht werden, aber eben auch noch das „Business“ ermöglichen.

Inwiefern war es wichtig, sich hier den Namen auch als eigene Marke schützen zu lassen?

Wir sind grundsätzlich von der Wichtigkeit des Themas überzeugt. Dementsprechend investieren wir als Dienstleistungsunternehmen massiv in die Ausgestaltung von Prozessen, in fachliches Know-how sowie Beratungskompetenzen und fördern den Dialog mit unseren Marktpartnern vom Kundenunternehmen bis zu der auftragnehmenden Person. Und das eben bereits seit über sieben Jahren. Dabei ist es hilfreich, auch Sichtbarkeit nach innen wie nach außen für unser Thema zu erzeugen. Eine Markeneintragung kann hier durchaus unterstützen.

Wie wird die Marke am Markt wahrgenommen?

Sehr positiv. Anfangs war es natürlich nicht einfach, einen völlig neuen Begriff am Markt zu etablieren und wir haben uns gefragt, ob dieser auch angenommen wird. Inzwischen können wir aber sagen „Ja, der Begriff wird sehr positiv angenommen“. Aus meiner Sicht spiegelt er auch sehr schön den Kern unserer täglichen Arbeit in nur zwei Wörtern wider. Sehr schön ist es zu sehen, dass wir inzwischen auch von Kundenunternehmen und Selbständigen mit diesem Begriff in Verbindung gebracht werden und er sich scheinbar am Markt durchgesetzt hat.

Werfen wir einen Blick in die Zukunft, was haben Sie noch vor?

Viel! Wir schmieden regelmäßig neue Pläne. Gleichzeitig bleiben wir immer selbstkritisch. Daher bin ich mir absolut sicher, dass noch viele Prozesse und Maßnahmen folgen werden. Aus meiner Sicht ist die „Praktikabilität“ von Prozessen und Maßnahmen ein zentraler Baustein. Denn ohne praktikable Prozesse wird die Digitalisierung und auch die Flexibilisierung des deutschen Arbeitsmarktes noch schwerer als sie es ohnehin schon ist. Um aber auch etwas konkreter zu werden: Wir werden weiter stark daran arbeiten, unsere Prozesse kontinuierlich zu hinterfragen, sie zu optimieren und auch immer wieder neue Tools auf den Markt zu bringen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir auch die Zusammenarbeit mit unseren selbständigen Expertinnen und Experten noch mehr in den Vordergrund rücken werden. Wir haben z. B. gerade begonnen, regelmäßige Austauschformate mit ihnen zu starten. Hierzu gab es bereits erstes sehr positives Feedback. Und auch dieser Newsletter dient ja der Stärkung unseres Austausches.

Nicht zuletzt bleibt es aber auch spannend wie sich das ganze Thema Compliant Sourcing® politisch weiterentwickelt (s. auch Artikel zu unseren Public-Affairs-Aktivitäten in diesem Newsletter). Da muss man immer auf alles gefasst sein und mit guten und sinnvollen Ideen reagieren. Ich bin mir sicher, dass wir in Zukunft noch vor die eine oder andere Herausforderung gestellt werden. Hierfür hat Hays meines Erachtens nach aber genau den richtigen Weg gewählt und sich frühzeitig platziert. Eine sehr wichtige Maßnahme war es, die Abteilung Compliant Sourcing® als „Stabsstelle“ bzw. Beratungseinheit im Konzern zu verankern, um unsere Kompetenzen kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen und weiterzuentwickeln. Somit sind wir ein starker Partner für die auftraggebende und auftragnehmende Seite.