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01.10.24
30.09.24
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Arbeitswelt & Karriere

Erfahrung statt Engpass: die unterschätzte Ressource älterer Mitarbeitender

Drei ältere Mitarbeitende tauschen sich im Termin aus
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Mitten im akuten Fachkräftemangel verpassen viele Unternehmen wertvolle Chancen, ihre Personalengpässe zu überbrücken: So lassen sie zum Beispiel ihre Babyboomer einfach in den Ruhestand ziehen und verlieren damit nicht nur wertvolles Wissen, sondern auch jahrzehntelange Erfahrung. Das muss nicht sein, wie unser Beitrag zeigt.

„Ältere Leute? Die sind doch nicht mehr belastbar! Die arbeiten doch hoffnungslos analog!“ Zugegeben, diese Sätze würde so wahrscheinlich niemand mehr offen äußern. Doch hinter vorgehaltener Hand halten sich die Vorurteile gegenüber älteren Arbeitnehmenden hartnäckig: langsam, technikscheu, ständig krank und keine Lust, Neues zu lernen. Die Stereotype sind ebenso vielfältig wie diskriminierend – und schlichtweg falsch, was gleich mehrere Studien belegen.

So ergab eine Untersuchung der OECD , dass ältere Arbeitnehmende nicht weniger produktiv sind als jüngere. Eine weitere Studie der Universität Konstanz zeigt, dass reifere Menschen die Entscheidungsqualität und Leistungsfähigkeit von Teams verbessern. Tatsächlich ist der Anteil der Menschen, die über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen, in den letzten Jahren stark angestiegen. So waren im Jahr 2012 noch 11 Prozent der 65-69-Jährigen erwerbstätig, zehn Jahre später lag ihr Anteil bereits bei 19 Prozent, wie das Statistische Bundesamt vorrechnet.

 

Immer mehr Menschen wollen über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten

Ihre Motivation? „Du kannst, aber du musst nicht arbeiten. Wenn alles passt, dann arbeitet man weiter und gerne. Diese Freiheit zu haben, ist toll!“, erklärt der 69-jährige Jörg V. Er ging nach über 30 Jahren in der Qualitätssicherung in Rente, begann aber wenig später über das Expert+-Programm von Hays wieder zu arbeiten. Für Jörg V. geht es nicht ums Geld, sondern darum, weiterhin eine sinnvolle Aufgabe zu haben und seine Erfahrung an jüngere Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben.

Jörg V. ist kein Einzelfall. Immer mehr erfahrene Menschen suchen nach einer Möglichkeit, im Ruhestand weiterzuarbeiten. Eine Tatsache, die langsam auch in den Unternehmen ein Umdenken bewirkt: „Wir haben gemerkt, dass wir es uns nicht leisten können, auf das Wissen älterer Mitarbeitender zu verzichten“, erklärt Sebastian Meyer, Geschäftsführer der Firma Bea Bergmann Elektro- und Antennentechnik GmbH in Hamburg. „Ihre jahrelange Erfahrung in unseren Prozessen kann man nicht einfach ersetzen.“

 

Ein wichtiger Schlüssel: flexible Arbeitsmodelle

Um die durch den Fachkräftemangel gerissene Personallücke zu schließen, brauchen Unternehmen neue Ansätze – der Einsatz älterer Mitarbeitender über das Renteneintrittsalter hinaus kann eine Teillösung dafür sein. „Es wird nicht mehr lange dauern, bis die Wiederbeschäftigung älterer Mitarbeitender ganz selbstverständlich wird“, ist sich Meyer sicher. „Angesichts der demografischen Entwicklung kommen wir gar nicht darum herum, das Potenzial dieser Generation stärker zu nutzen.“

Ein Schlüssel liegt in flexiblen Arbeitsmodellen, die es älteren Fachkräften ermöglichen, in Teilzeit, projektbezogen oder beratend tätig zu bleiben. Für die Unternehmen ist das ein echter Gewinn: Das Fachwissen bleibt erhalten und kann bedarfsgerecht geteilt werden. „Unsere erfahrenen Mitarbeitenden sind ein enormer Wissensschatz. Flexible Arbeitsmodelle erlauben es ihnen, ihr Know-how ohne den Druck einer 40-Stunden-Woche weiterzugeben“, so Meyer. „Sie sind maßgeblich daran beteiligt, die nächste Generation auszubilden und weiterzuentwickeln. Das hebt nicht nur die Qualität unserer Arbeit, sondern stärkt unser gesamtes Unternehmen.“

 

Rente? Nein, danke! Arbeiten im Alter lohnt sich jetzt mehr denn je!

Seit 2023 hat die Regierung wichtige Rahmenbedingungen geschaffen, um das Arbeiten im Ruhestand attraktiver zu machen. So gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen für die vorgezogene Altersrente mehr: Rentnerinnen und Rentner können ihre volle Altersrente beziehen und gleichzeitig unbegrenzt dazuverdienen. Das schafft Anreize, über das Rentenalter hinaus tätig zu bleiben. Ab 2028 soll nach den Plänen der Bundesregierung zusätzlich die Rentenaufschubprämie kommen. Wer später in Rente geht, soll dann nicht nur höhere Rentenansprüche, sondern auch eine Bonuszahlung erhalten.

Die Politik hat erkannt, wie wichtig es ist, ältere Menschen aktiv ins Berufsleben einzubinden. Aus gutem Grund: Schließlich sind ältere Mitarbeitende keine „alten Eisen“, sondern wertvolle Ressourcen, die in Zeiten des Fachkräftemangels mehr denn je gebraucht werden. Mit den richtigen Anreizen und flexiblen Arbeitsmodellen gewinnen beide Seiten – Unternehmen und Mitarbeitende.

 

Infokasten:
Was Sie über Erwerbstätigkeit im Ruhestand wissen sollten

Wie hoch ist die Zuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner?

Seit dem 01.01.2023 können Altersrenten in voller Höhe bezogen werden. Dies ist unabhängig von dem Hinzuverdienst. Grundsätzlich muss das zusätzliche Einkommen eines Rentners genauso versteuert werden, wie das von Angestellten und Freiberuflern beziehungsweise Selbstständigen. Die zu versteuernde Einkommenshöhe ergibt sich dabei aus der jeweiligen Rente und dem Hinzuverdienst.

Muss ich als berufstätiger Rentner oder berufstätige Rentnerin weiter Rentenbeiträge einzahlen?

Als berufstätiger Rentner oder berufstätige Rentnerin müssen Sie keine weiteren Rentenbeiträge zahlen. Sie können jedoch freiwillig mit zusätzlichen Beiträgen Ihre Rente erhöhen, indem Sie dadurch Entgeltpunkte für Ihre Rentenansprüche generieren. Es ist ratsam, sich diesbezüglich mit der Rentenversicherung oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um Ihre individuelle Situation und die Auswirkungen auf Ihre Rente zu klären.

Muss ich als berufstätiger Rentner oder berufstätige Rentnerin weiter Sozialversicherungsbeiträge entrichten?

Als berufstätiger Rentner oder berufstätige Rentnerin in Deutschland sind Sie normalerweise weiterhin sozialversicherungspflichtig, wenn Sie Einkünfte aus einer Beschäftigung erzielen, für die Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Das betrifft beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Unfallversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen und Besonderheiten je nach Alter, Beschäftigungsumfang und Art der Tätigkeit.

Ab wann gilt die Rentenaufschubprämie?

Die Rentenaufschubprämie ist als eine Einmalzahlung von bis zu 18.000 Euro für Arbeitnehmende geplant, die ihren Renteneintritt um mindestens zwölf Monate verschieben und weiterarbeiten. Sie soll ab dem 1. Januar 2028 gelten und den Fachkräftemangel lindern.

 

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