Markus Konrad
- Hays DACH-Region
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft getreten. Was bedeutet das konkret? Das HinSchG soll sicherstellen, dass Personen, die auf Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder Organisationen hinweisen, vor Repressalien und Benachteiligungen geschützt werden. Solche Missstände können zum Beispiel Korruption, Insiderhandel, Datenmissbrauch, Verletzung von Menschen- oder Verbraucherrechten sowie Verstöße gegen die Produkt- oder Lebensmittelsicherheit sein. Um sicherzustellen, dass hinweisgebende Menschen keine Nachteile erleiden, sind Unternehmen verpflichtet, eine interne Meldestelle (Hinweisgebersysteme) einzurichten, die keinen ungewünschten Rückschluss auf die Identität der Hinweisgebenden zulassen.
Integres Verhalten in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Deshalb legen wir großen Wert darauf, unseren Mitarbeitenden und Geschäftskontakten gut zuzuhören, insbesondere dann, wenn sie potenzielle Verstöße innerhalb unseres Unternehmens bemerken und melden wollen. Dazu können sowohl Hays Mitarbeitende, als auch alle externen Dritte verschiedene Wege innerhalb unseres Meldesystems nutzen – diskret, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Egal, für welchen Meldeweg sie sich entscheiden, auf unseren Schutz können sie vertrauen.
Äußern Sie Ihre Bedenken diskret und vertraulich
Das Compliance Team nimmt jede eingehende Meldung entgegen, bestätigt deren Eingang, wertet diese aus, erörtert gegebenenfalls den Sachverhalt mit Hinweisgebenden und entscheidet in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen und/oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte. Wir behandeln Meldungen von internen Mitarbeitenden sowie von externen Dritten mit der größten Vertraulichkeit und bieten auf Wunsch auch einen Meldekanal, über den Verdachtsmomente anonym geäußert werden können.