CSRD erfolgreich umsetzen mit Hays

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Wir begleiten Sie von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur gesetzeskonformen CSRD-Umsetzung nach ESRS.

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Wir unterstützen Sie von der Wesentlichkeitsanalyse bis hin zu Erstellung eines Nachhaltigkeitsreports nach ESRS.

CSRD-Definition und Überblick

Die Corporate Sustainability Report Directive (CSRD) ist eine EU-weite Regulierung, die Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet und somit eine Vereinheitlichung im europäischen Raum schafft.
Als eine Weiterentwicklung der bisher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hat die CSRD das Ziel, die Transparenz zu stärken und Vergleichbarkeit bei Investitionsentscheidungen zu schaffen um so Kapital in nachhaltigere Geschäftsmodelle zu lenken. Die neue Richtlinie ist weitaus umfassender und betrifft in Deutschland schätzungsweise 15.000 Unternehmen.
Seit Januar 2023 ist die CSRD in Kraft und wird voraussichtlich noch dieses Jahr in nationales Recht umgesetzt. Die Inhalte des zu erstellenden Nachhaltigkeitsberichts werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgegeben.

Um zu überprüfen, ob Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung korrekt durchführen und die Umsetzung der neuen Anforderungen gelingt, müssen die Berichte extern geprüft werden – als verpflichtender Teil des Lageberichts.
Grafik - Grünes Blatt

Wer ist von der CSRD-Berichtspflicht betroffen und ab wann?

Die CSRD-Berichtspflicht wird in der EU derzeit stufenweise ausgerollt und richtet sich in erster Linie nach Größe und Umsatz der Unternehmen. In der EU betrifft die Richtlinie schätzungsweise 50.000 Unternehmen, davon etwa 15.000 in Deutschland.
Folgende Unternehmen sind CSRD-pflichtig:
Unternehmen von öffentlichem Interesse
Bereits seit Januar 2024 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse betroffen,
die über 500 Mitarbeitende haben.
Große Kapitalgesellschaften
Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle großen Kapitalgesellschaften und vergleichbare Personenhandelsgesellschaften von CSRD betroffen. Als große Gesellschaften gelten Unternehmen, die mindestens zwei der drei Eigenschaften erfüllen:
  • Bilanzsumme von mindestens 25 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse über mindestens 50 Mio. €
  • Durchschnittlich mindestens 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahrs
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 
Kapitalmarktorientierte KMU müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 berichten,
wobei es Möglichkeiten für eine Fristverlängerung bis 2028 gibt.

Warum muss ich mein Unternehmen jetzt auf CSRD vorbereiten?

Der Aufwand für die Erhebung der notwendigen Daten ist nicht zu unterschätzen. Unternehmen sollten so bald wie möglich mit den Vorbereitungen beginnen, um die Fristen einhalten zu können. Insgesamt umfassen die ESRS 140 spezifische Nachhaltigkeitsindikatoren und 1.178 potenzielle Datenpunkte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG).

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  Nachhaltigkeit als Geschäftschance
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  Kostenvorteile realisieren
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  Compliance erfüllen
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  Risiken minimieren

Inhalte eines Nachhaltigkeitsberichts nach CSRD

Die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts sind durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geregelt. Sie sorgen für eine Vereinheitlichung der Berichte in der gesamten Europäischen Union. Diese 12 Standards wurden durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeitet und von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie sind unterteilt in die Themen „Übergreifendes“, „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“.

Was ist die Doppelte Wesentlichkeit nach der CSRD?

Eine der wichtigsten Neuerungen durch die Corporate Sustainability Report Directive ist die Einführung der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Dabei wird nachhaltiges Handeln immer aus zwei Perspektiven betrachtet: Einerseits geht es um die Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen auf Umwelt und Nachhaltigkeit (inside-out) und andererseits um die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (outside-in).

Ein ESG-Thema gilt als berichtspflichtig, wenn es aus mindestens einer dieser Perspektiven als wesentlich eingestuft wird. Die Analyse erfolgt in enger Abstimmung mit Stakeholdern und berücksichtigt sowohl kurz- als auch langfristige Auswirkungen.

Taxonomie bei CSRD - Was ist das?

Die EU-Taxonomie ist als Pflichtbestandteil der CSRD ein Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit bewertet, um Investitionen in nachhaltige Projekte zu fördern. Unternehmen müssen dabei offenlegen, in welchem Umfang ihre Umsätze, Investitions- und Betriebsausgaben zu sechs definierten Umweltzielen wie z.B. Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft oder Biodiversität beitragen. Dafür ist eine umfassende Analyse der finanziellen Kennzahlen nach umfangreichen Bewertungskriterien notwendig.

Nachhaltigkeit bei Hays

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Wie können wir Ihnen rund um die CSRD zur Seite stehen?

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  2. 1. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

    Durchführung der verpflichtenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Analyse der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen auf Basis von Nachhaltigkeits-Risiken, -Chancen und Auswirkungen von und auf das Unternehmen.

    Ihr Nutzen
    Sie erhalten eine umfassende Risikoanalyse und eine Priorisierung zu Ihren wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen und können gleichzeitig nicht wesentliche Themen ausschließen. So reduzieren Sie den Berichtsaufwand und erfüllen die CSRD-Vorgaben.

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  4. 2. Gap-Analyse und Compliance-Check

    Identifikation von Lücken zwischen Ihren aktuellen ESG-Praktiken und den ESRS-Anforderungen sowie Erstellung eines Fahrplans zur Schließung dieser Lücken.

    Ihr Nutzen
    Sie erkennen Schwachstellen schnell und minimieren Compliance-Kosten durch gezielte Maßnahmen.

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  6. 3. Strategieberatung und Implementierung

    Entwicklung und Implementierung einer Nachhaltigkeitsstrategie zur Erfüllung der ESRS-Anforderungen hinsichtlich Governance, Zielen, Maßnahmen, Richtlinien sowie Chancen- und Risikomanagement in Bezug auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen.

    Ihr Nutzen
    Ihre Strategie wird ESRS-konform, was die Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen sicherstellt, Ihr Risikomanagement verbessert und mögliche Geschäftschancen aufzeigt.

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  8. 4. Datenmanagement und Reporting

    Implementierung von Systemen zur Erfassung, Analyse und Berichterstattung von ESG-Daten gemäß den ESRS-Vorgaben.

    Ihr Nutzen
    Sie steigern die Effizienz durch automatisiertes Datenmanagement und verbessern die Datenqualität und Berichterstattung.

Unser erfahrenes Team Unterstützt Sie bei der Umsetzung der CSRD

Green Business Background Theme

  • Paul Endres
    Green Business
  • Benjamin Seibel
    Corporate Sustainability
  • Franziska Josefine Göbel
    Region Mitte
  • Linda Biederstedt
    Region Süd
  • Julian Ruhnke
    Region Ostdeutschland
  • Lasse Bergmann
    Region Nord
Profilbild - Paul Endres
Paul Endres
Head of Channel Green Business
Zentrale Ansprechperson für Green Business
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Benjamin Seibel
Senior Abteilungsleiter, Dipl.-Soziologe
Ansprechpartner für Corporate Sustainability
Profilbild - Franziska Josefine Göbel
Franziska Josefine Göbel
Key Account Manager
Ansprechperson für Unternehmen in der Region Mitte
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Linda Biederstedt
Key Account Manager
Ansprechperson für Unternehmen in der Region Süd
Julian Ruhnke
Key Account Manager
Ansprechperson für Unternehmen in der Region Ostdeutschland /Berlin
Lasse Bergmann
Key Account Manager
Ansprechperson für Unternehmen in der Region Nord

Ihre Vorteile durch unsere CSRD-Beratung

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Erfahrung und Expertise

Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über umfassende Erfahrung in der Umsetzung von CSRD und ESRS. Mit Nachhaltigkeits-Expertise und bewährten Methoden helfen wir die Implementierung zu beschleunigen.
Icon - Zwei Menschen im Kreis

Pragmatische Umsetzung

Wir unterstützen Sie pragmatisch und zielgerichtet, indem wir uns bei der CSRD-Integration auf das Wesentliche konzentrieren und nur das umsetzen, was Ihr Unternehmen wirklich benötigt. Dies spart Zeit und Ressourcen.
Icon - Layer im Kreis

Kosteneffizienz

Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Freelancern und Partnerunternehmen sind wir kostengünstiger als bekannte Beratungshäuser, ohne dabei an Qualität einzubüßen. Sie erhalten ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Icon - Brief im Kreis

Befähigung zur Selbstständigkeit

Wir bauen Ihre internen Reporting-Systeme so auf, dass Ihr Unternehmen in Zukunft alle Anforderungen selbstständig und ohne externe Unterstützung erfüllen kann.
Icon - Medaille im Kreis

Alles aus einer Hand

Als #1 Personalvermittlung für Nachhaltigkeit finden wir für Sie genau die passende Unterstützung. Auf Basis eines kostenlosen Erstgesprächs identifizieren wir gemeinsam welche Unterstützungslösung am besten geeignet ist, um die aktuelle Herausforderung zu lösen – egal ob einmaliger CSRD-Workshop, umfassende Beratung oder Vermittlung von passenden Fachkräften.
Grafik - Windrad

CSRD-Beratung:
Das passiert nach Ihrer Anfrage

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Terminvereinbarung
Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Icon - White number 2 on lightblue circle
Kostenfreies Erstgespräch
In einem ersten Beratungsgespräch mit einem unserer CSRD-Expertinnen und Experten besprechen wir Ihre Nachhaltigkeits-Herausforderungen und entwickeln individuelle Lösungsansätze. Neben einer inhaltlichen Beratung umfasst dies auch die Identifizierung eines passenden Lösungsangebotes.
Icon - White number 3 on midblue circle
Beginn der CSRD-Beratung
Wir sind bereit, wenn Sie es sind! Innerhalb weniger Tage können wir mit der Umsetzung der Beratungsleistung beginnen.

Ein Auszug unserer Kunden

In der Vergangenheit konnten wir bereits Kunden, wie die Deutsche Bahn, BMW oder Siemens mit Recruiting im Bereich Nachhaltigkeit und Umwelt unterstützen und so einen Teil für eine grünere Zukunft beisteuern.
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FAQ - Häufige Fragen rund um CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert. Sie wurde am 5. Januar 2023 in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert. Sie wurde am 5. Januar 2023 in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.


Die CSRD führt neue Berichtspflichten ein, die weit über die bisherigen Anforderungen hinausgehen. Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen und dabei sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen dieser Themen auf das Unternehmen berücksichtigen (Doppelte Wesentlichkeit). Die Nachhaltigkeitskennzahlen müssen zukünftig nach definierten Richtlinien (European Sustainability Reporting Standards) im Lagebericht veröffentlicht und durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Die CSRD führt neue Berichtspflichten ein, die weit über die bisherigen Anforderungen hinausgehen. Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen und dabei sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen dieser Themen auf das Unternehmen berücksichtigen (Doppelte Wesentlichkeit). Die Nachhaltigkeitskennzahlen müssen zukünftig nach definierten Richtlinien (European Sustainability Reporting Standards) im Lagebericht veröffentlicht und durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.


Die Berichterstattung umfasst verpflichtende Querschnittsstandards wie allgemeine Anforderungen und Angaben (ESRS 1 und ESRS 2). Zusätzlich muss Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht werden, zu welchen sektorspezifischen Themen berichtet werden muss (Identifikation wesentlicher Themen).

Die Berichterstattung umfasst verpflichtende Querschnittsstandards wie allgemeine Anforderungen und Angaben (ESRS 1 und ESRS 2). Zusätzlich muss Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht werden, zu welchen sektorspezifischen Themen berichtet werden muss (Identifikation wesentlicher Themen).


Die CSRD betrifft in der EU rund 50.000 Unternehmen, davon schätzungsweise 15.000 allein in Deutschland. Die Anforderungen treten gestaffelt in Kraft: 

  • Ab 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern 
  • Ab 1. Januar 2025: Bilanzrechtlich große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 
  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro 
  • Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro 
  • Zahl der Beschäftigten > 250 
  • Ab 1. Januar 2026: kapitalmarktorientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen. 

Die CSRD betrifft in der EU rund 50.000 Unternehmen, davon schätzungsweise 15.000 allein in Deutschland. Die Anforderungen treten gestaffelt in Kraft: 

  • Ab 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern 
  • Ab 1. Januar 2025: Bilanzrechtlich große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: 
  • Bilanzsumme > 25 Mio. Euro 
  • Nettoumsatzerlöse > 50 Mio. Euro 
  • Zahl der Beschäftigten > 250 
  • Ab 1. Januar 2026: kapitalmarktorientierte KMU, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.