



CSRD erfolgreich
umsetzen mit Hays
Wir begleiten Sie von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur gesetzeskonformen CSRD-Umsetzung nach ESRS.
Durchführung der verpflichtenden doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Analyse der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen auf Basis von Nachhaltigkeits-Risiken, -Chancen und Auswirkungen von und auf das Unternehmen.
Ihr Nutzen
Sie erhalten eine umfassende Risikoanalyse und eine Priorisierung zu Ihren wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen und können gleichzeitig nicht wesentliche Themen ausschließen. So reduzieren Sie den Berichtsaufwand und erfüllen die CSRD-Vorgaben.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert. Sie wurde am 5. Januar 2023 in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erheblich erweitert. Sie wurde am 5. Januar 2023 in Kraft gesetzt und zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.
Die CSRD führt neue Berichtspflichten ein, die weit über die bisherigen Anforderungen hinausgehen. Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen und dabei sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen dieser Themen auf das Unternehmen berücksichtigen (Doppelte Wesentlichkeit). Die Nachhaltigkeitskennzahlen müssen zukünftig nach definierten Richtlinien (European Sustainability Reporting Standards) im Lagebericht veröffentlicht und durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Die CSRD führt neue Berichtspflichten ein, die weit über die bisherigen Anforderungen hinausgehen. Unternehmen müssen detaillierte Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) offenlegen und dabei sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsthemen als auch die Auswirkungen dieser Themen auf das Unternehmen berücksichtigen (Doppelte Wesentlichkeit). Die Nachhaltigkeitskennzahlen müssen zukünftig nach definierten Richtlinien (European Sustainability Reporting Standards) im Lagebericht veröffentlicht und durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.
Die Berichterstattung umfasst verpflichtende Querschnittsstandards wie allgemeine Anforderungen und Angaben (ESRS 1 und ESRS 2). Zusätzlich muss Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht werden, zu welchen sektorspezifischen Themen berichtet werden muss (Identifikation wesentlicher Themen).
Die Berichterstattung umfasst verpflichtende Querschnittsstandards wie allgemeine Anforderungen und Angaben (ESRS 1 und ESRS 2). Zusätzlich muss Rahmen einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse untersucht werden, zu welchen sektorspezifischen Themen berichtet werden muss (Identifikation wesentlicher Themen).
Die CSRD betrifft in der EU rund 50.000 Unternehmen, davon schätzungsweise 15.000 allein in Deutschland. Die Anforderungen treten gestaffelt in Kraft:
Die CSRD betrifft in der EU rund 50.000 Unternehmen, davon schätzungsweise 15.000 allein in Deutschland. Die Anforderungen treten gestaffelt in Kraft:
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